

AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen von WegGefährten Vom Asphalt in den Wald DogWalking
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für das Vertragsverhältnis zwischen WegGefährten Vom Asphalt in den Wald DogWalking Tessa Nordmeier, Kupferstraße 13 in 33415 Verl und dem Unterzeichnenden. Der Unterzeichnende verzichtet darauf, eigene Geschäftsbedingungen geltend zu machen. Diese werden auch nicht durch ein Schweigen oder eine Leistung jeglicher Art von WegGefährten Vom Asphalt in den Wald DogWalking Vertragsinhalt.
Haftung / Versicherung / Gesundheit des Hundes
1. Der/die unterzeichnende Kunde/Kundin versichert, dass eine gültige Haftpflichtversicherung, inklusive Fremdbetreuung, für den/die zu betreuenden Hund(e)besteht.
2. Es gilt als vereinbart, dass WegGefährten Vom Asphalt in den Wald DogWalking keine Haftung für Sach- oder Vermögensschäden, die durch die Anwendung der gezeigten Übungen entstehen, sowie für Sach- und Vermögensschäden durch andere teilnehmende Hunde übernimmt und somit weder vom Hundehalter/von der Hundehalterin noch von Dritten in Anspruch genommen werden kann. Dies gilt nicht für grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten von WegGefährten Vom Asphalt in den Wald DogWalking.
1. Der/die unterzeichnende/n Teilnehmer/in wird jegliche Begleitperson von dem Haftungsausschluss in Kenntnis setzen.
2. Der zu betreuende Hund verfügt über eine gültige Tollwutimpfung, sowie alle notwendigen Schutzimpfungen (Grundimmunisierung) und ist frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten (Endo/Ektoparasiten).
3. Der Hundebesitzer verpflichtet sich, WegGefährten Vom Asphalt in den Wald DogWalking über alle den Hund betreffenden und sich veränderten Besonderheiten, wie Verhaltensauffälligkeiten, Sozialverhalten, Krankheiten, Ungezieferbefall oder Läufigkeit zu informieren.
4. Es ist WegGefährten Vom Asphalt in den Wald DogWalking vorbehalten, das Training/ den Dogwalk abzubrechen, wenn Bedenken am gesundheitlichen Zustand des Hundes bestehen.
5. Für Schäden, die durch Unterlassen der Auskunftspflicht entstehen, haftet der Hundebesitzer.
6. WegGefährten Vom Asphalt in den Wald DogWalking ist berechtigt einen Tierarzt aufzusuchen,
wenn der Hund sich auf dem Dogwalk verletzt. Die Kosten übernimmt der Halter.
7. Bei den Hol- und Bringfahrten und während des Spaziergangs bleibt der Hundehalter der Eigentümer/ Besitzer im Sinne von §833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung).
8. Der Hund wird in Gruppenhaltung betreut, dabei können Auseinandersetzungen zwischen den Hunden vorkommen. Der Betreuer haftet für keinerlei Schäden, die der Hund aufgrund solcher Auseinandersetzungen erleiden könnte.
9. Der Betreuer haftet nicht für Schäden an oder den Verlust von persönlichen Gegenständen des Tierhalters, die während der Zeit der Betreuung mitgegeben werden (Halsband, Leinen, etc.).
10. Falls der Hund bei sorgfältiger Betreuung dennoch entweicht und trotz aller Bemühungen nicht aufgefunden wird, ist eine Haftung des Betreuers ausgeschlossen
11. Die Haftung bei Erkrankung, Verletzung oder Todesfall des Hundes ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Betreuers begrenzt.
12. Der Hundebesitzer verpflichtet sich WegGefährten vom Asphalt in den Wald DogWalking über alle Auflagen durch die Behörde zu informieren.
13. Der Betreuer haftet nicht für Schäden/Beschmutzungen in der Wohnung des Tierhalters, die vom eigenen Hund verursacht wurde.
14. WegGefährten vom Asphalt in den Wald DogWakling übernimmt keine Haftung für die Folgen einer unbeaufsichtigten Deckung.