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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von WegGefährten Vom Asphalt in den Wald DogWalking

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Die   folgenden   Allgemeinen   Geschäftsbedingungen   gelten   für   das   Vertragsverhältnis zwischen WegGefährten Vom Asphalt in den Wald DogWalking Tessa Nordmeier, Kupferstraße 13 in 33415 Verl und dem Unterzeichnenden. Der Unterzeichnende verzichtet darauf, eigene Geschäftsbedingungen geltend zu machen. Diese werden auch nicht durch ein Schweigen oder eine Leistung jeglicher Art von WegGefährten Vom Asphalt in den Wald DogWalking Vertragsinhalt. 

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Haftung / Versicherung / Gesundheit des Hundes

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1. Der/die unterzeichnende Kunde/Kundin  versichert,  dass eine gültige Haftpflichtversicherung, inklusive Fremdbetreuung, für den/die zu betreuenden Hund(e)besteht. 

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2. Es gilt   als  vereinbart,  dass  WegGefährten Vom Asphalt in den Wald DogWalking  keine  Haftung  für  Sach-  oder   Vermögensschäden,  die   durch die   Anwendung   der gezeigten Übungen entstehen, sowie für Sach- und Vermögensschäden durch andere teilnehmende Hunde übernimmt und somit weder vom Hundehalter/von der Hundehalterin noch von Dritten in Anspruch genommen werden kann. Dies gilt nicht für grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten von WegGefährten Vom Asphalt in den Wald DogWalking. 

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1. Der/die unterzeichnende/n Teilnehmer/in wird jegliche Begleitperson von dem Haftungsausschluss in Kenntnis setzen.

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2. Der   zu   betreuende   Hund   verfügt   über   eine   gültige   Tollwutimpfung,   sowie   alle   notwendigen   Schutzimpfungen (Grundimmunisierung) und ist frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten (Endo/Ektoparasiten).

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3. Der Hundebesitzer verpflichtet sich, WegGefährten Vom Asphalt in den Wald DogWalking über alle den Hund betreffenden und sich veränderten Besonderheiten, wie Verhaltensauffälligkeiten, Sozialverhalten, Krankheiten, Ungezieferbefall oder Läufigkeit zu informieren.

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4. Es ist WegGefährten Vom Asphalt in den Wald DogWalking vorbehalten, das Training/ den Dogwalk abzubrechen, wenn Bedenken am gesundheitlichen Zustand des Hundes bestehen. 

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5. Für Schäden, die durch Unterlassen der Auskunftspflicht entstehen, haftet der Hundebesitzer.

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6. WegGefährten Vom Asphalt in den Wald DogWalking  ist berechtigt einen Tierarzt aufzusuchen,

wenn der Hund sich auf dem Dogwalk verletzt. Die Kosten übernimmt der Halter.

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7. Bei den Hol- und Bringfahrten und während des Spaziergangs bleibt der Hundehalter der Eigentümer/ Besitzer im Sinne von §833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung).

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8. Der   Hund   wird   in   Gruppenhaltung  betreut,   dabei   können   Auseinandersetzungen  zwischen   den   Hunden   vorkommen.   Der Betreuer haftet für keinerlei Schäden, die der Hund aufgrund solcher Auseinandersetzungen erleiden könnte.

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9. Der Betreuer haftet nicht für Schäden an oder den Verlust von persönlichen Gegenständen des Tierhalters, die während der Zeit der Betreuung mitgegeben werden (Halsband, Leinen, etc.).

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10. Falls der Hund bei sorgfältiger Betreuung dennoch entweicht und trotz aller Bemühungen nicht aufgefunden wird, ist eine Haftung des Betreuers ausgeschlossen

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11. Die Haftung bei Erkrankung, Verletzung oder Todesfall des Hundes ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Betreuers begrenzt. 

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12. Der Hundebesitzer verpflichtet sich WegGefährten vom Asphalt in den Wald DogWalking über alle Auflagen durch die Behörde zu informieren.

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13. Der Betreuer haftet nicht für Schäden/Beschmutzungen in der Wohnung des Tierhalters, die vom eigenen Hund verursacht wurde.

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14. WegGefährten vom Asphalt in den Wald DogWakling übernimmt keine Haftung für die Folgen einer unbeaufsichtigten Deckung. 

Tessa Nordmeier
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